Hochzeitsbilder in „Bunte“ : Beschwerde des Ehepaars Jauch abgewiesen

Die Hochzeitsfotos des Ehepaars Jauch in der Zeitschrift „Bunte“ sind kein Grund für Schadenersatz und Schmerzensgeld: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Beschwerde des Fernsehmoderators und seiner Frau ab.
Nach dem Bundesverfassungsgericht im Mai 2010 hat an diesem Donnerstag auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde des Fernsehmoderators Günther Jauch und seiner Frau Dorothea Sihler-Jauch gegen Deutschland abgewiesen. Dabei geht es um eine bebilderte Reportage über die Hochzeit des Paars im Sommer 2006, die das Magazin „Bunte“ veröffentlicht hatte. Das Paar hatte vor der Hochzeit durch einen Anwalt mitteilen lassen, es wünsche keine detaillierte Reportage.





