Einigung in Raubkunst-Fall :
Schmidt-Rottluff-Gemälde kann in Wuppertaler Museum bleiben

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Seine „Zwei Frauen (Frauen im Grünen)“ malte Karl Schmidt-Rottluff im Jahr 1914.
Seine „Zwei Frauen (Frauen im Grünen)“ malte Karl Schmidt-Rottluff im Jahr 1914.picture alliance/dpa | Medienzentrum Wuppertal

Das Wuppertaler Von der Heydt-Museum einigte sich mit Erben eines jüdischen Sammlers auf Rückgabe und Rückkauf eines Gemäldes von Karl Schmidt-Rottluff. Nach dem Krieg galt es als verschollen.

Nach einer Einigung mit der Erbin einer von den Nationalsozialisten verfolgten jüdischen Familie kann ein Hauptwerk der Sammlung des Von der Heydt-Museums in Wuppertal verbleiben. Das expressionistische Gemälde „Zwei Frauen (Frauen im Grünen)“ von Karl Schmidt-Rottluff (1884–1976) habe nach der Rückgabe an die Erben wieder zurückgekauft werden können, teilte das Museum mit.

FAZ

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