Rechtskolumne „Vor dem Gesetz“ :
Was darf Satire – und was nicht?

Von
Stefanie Schork
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Sebastian Hotz alias El Hotzo mit seinen Rechtsanwältinnen Kerstin Schmitt (links) und Carolin Lütcke zum Prozessauftakt gegen im Amtsgericht Tiergarten
Sebastian Hotz alias El Hotzo mit seinen Rechtsanwältinnen Kerstin Schmitt (links) und Carolin Lütcke zum Prozessauftakt gegen im Amtsgericht Tiergartendpa

El Hotzo ist freigesprochen worden, und das Strafverfolgungsinteresse des Rechtsanwalts Kubicki verpufft. Auch Christian Lindner, der die „Titanic“ verklagt hat, könnte wenig Erfolg haben. Was ist Satire und was der sogenannte gute Geschmack?

Satire kann, muss aber keine Kunst sein. Ist sie Kunst, steht sie unter dem vorbehaltlosen Schutz des Grundgesetzes. Als politische Meinungsäußerung hat sie Grundrechte anderer, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu berücksichtigen. Das hohe Gut der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit hat Vorrang gegenüber Fragen des sogenannten guten Geschmacks.
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