Der AfD-Beschluss aus Köln : Tritt der Extremismus hier wirklich nur vereinzelt auf?

Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte, fragen aber nicht danach, wie sie zusammenhängen. Das ist ein schwerer Fehler.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in der Pressemitteilung über den Beschluss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen darf, auch Zahlen mitgeteilt – nicht über die AfD, sondern über die durch die Klage der Partei erzeugten Textanfall. Die Verfahrensakte umfasst „inzwischen zwanzig Bände mit insgesamt über 7000 Seiten“, und die „beigezogenen Akten des BfV haben ein Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte“. Die drei Richter der 13. Kammer wollen uns wissen lassen, dass sie nicht faul gewesen sind und das Eilverfahren in den knapp zehn Monaten nach Eingang der Klage nicht verschleppt haben.



