Urteil : Hoffnung für unzufriedene Lebensversicherungs-Kunden

Wer seine Lebensversicherung nicht mag, kann vielleicht bald kündigen und bekommt sein Geld zurück. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof weckt Hoffnung.
Tausende unzufriedene Lebensversicherungskunden können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) womöglich ihre Verträge nachträglich anfechten. Der EuGH in Luxemburg kippte am Donnerstag eine deutsche Gesetzesvorschrift, die für alle zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Leben-Policen gilt. Danach ist ein solcher Vertrag auf jeden Fall gültig, wenn der Kunde binnen eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie nicht widersprochen hat. Das gilt auch dann, wenn er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Doch das widerspricht nach Auffassung des EuGH europäischem Recht. Welche Konsequenzen das Urteil hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Er hatte den EuGH in der Frage angerufen.
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