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Oberlandesgericht :
Negativzinsen im Riester-Sparplan sind unzulässig

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Kreissparkasse Tübingen
Kreissparkasse Tübingendpa

Banken dürfen in Riester-Sparplänen mit negativen Zinsen nicht einmal kalkulieren, urteilte das OLG Stuttgart. Aber auch die Verbraucherschützer mussten einlenken.

Negativzinsen in einem Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zulässig. Die verwendeten Klauseln seien intransparent und benachteiligten die Verbraucher unangemessen, entschieden die Richter am Mittwoch. „Die Möglichkeit eines negativen Zinses ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Darlehensregelungen nicht vereinbar“, heißt es in der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts. Gerade bei einem Altersvorsorgevertrag beziehungsweise einem sogenannten Riester-Vertrag gehe es um die Vermögensbildung und Vorsorge für das Alter, was sich mit der Möglichkeit negativer Grundzinsen per se nicht vereinbaren lasse.

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