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Auskunft über Vermögen :
EuGH kippt Bankgeheimnis deutscher Bank-Filialen in Österreich

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburgdpa

Die Mitteilungspflicht über das Vermögen verstorbener Kunden gilt auch für Geschäfte deutscher Bank-Filialen im Ausland. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bankgeheimnis in Österreich ansässiger deutscher Bank-Filialen für unzulässig erklärt und damit rückwirkend ein Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer geschlossen. Filialen deutscher Kreditinstitute in Österreich müssen demnach deutschen Finanzämtern Auskunft über Konten und Vermögenswerte geben, wenn einer ihrer deutschen Kunden verstorben ist, entschied der EuGH in Luxemburg in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. (C-522/14)

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