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EuGH-Urteil :
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung

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Der EuGH begründet das Urteil mit dem „irreversiblen Zeitverlust“ und den Unannehmlichkeiten, die dem Fluggast entstehen.
Der EuGH begründet das Urteil mit dem „irreversiblen Zeitverlust“ und den Unannehmlichkeiten, die dem Fluggast entstehen.dpa

Kommen Fluggäste an ihrem Ziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an, steht ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.

Fluggäste mit Anschlussflügen haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn sie an ihrem Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommen. Dafür ist unerheblich, ob schon die ursprüngliche Verspätung des ersten Flugs diese Grenze überschritten hat, wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschied. Damit setzen die Luxemburger Richter ihre Reihe von Urteilen fort, mit der sie die Rechte von Fluggästen in den vergangenen Jahren immer weiter gestärkt haben (Az: C-11/11).

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