Vor Gericht : Hotels erringen Etappensieg gegen Booking.com

1099 Unterkünfte können laut einem Urteil Schadenersatz wegen früherer Praktiken des Portals verlangen. Einen Großstreit der Branche beendet das aber nicht. Offen ist auch, wie hoch der Schaden der Hotels überhaupt ist.
Für Reisende klang das Versprechen verlockend: Sie sollten nur auf ein Buchungsportal gehen und dort immer die günstigsten Konditionen für Hotelübernachtungen erhalten. Bloß einer rechtlichen Prüfung hielten die Klauseln, die Booking.com zum Einhalten des Bestpreisversprechens Hoteliers auferlegte, nicht stand. Sie wurden als kartellrechtswidrig eingestuft.
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