Wie ein Bieter das Übernahmegesetz austricksen kann
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Der österreichische Chip- und Sensorhersteller AMS hatte Ende vergangener Woche einen neuen Anlauf zur Übernahme Osrams gemacht. Bild: dpa
Der Fall Osram liefert ein Beispiel für Lücken im Regelwerk. Vergleichbares gab es im Kleinen bisher einmal.
Die neuerliche Übernahmeofferte von AMS für den Lichtkonzern Osram liefert auch einen interessanten Fall für die Lehrbücher: Es ist die erste große Übernahme, in welcher der Bieter über den Kniff einer Tochtergesellschaft die gesetzliche Sperrfrist für einen zweite Anlauf umgeht. Ganz beispiellos ist das Vorgehen indes nicht, wie ein kleinerer Fall zeigt, der sich um den Pharmakonzern Biofrontera drehte.

Redakteur in der Wirtschaft.
Der österreichische Chip- und Sensorhersteller AMS hatte Ende vergangener Woche einen neuen Anlauf zur Übernahme Osrams gemacht; der erste Versuch war daran gescheitert, dass der Bieter nicht die geforderte Anzahl an Aktien angedient bekommen hatte. Der Preis von 41 Euro je Aktie, entsprechend 4,6 Milliarden Euro, bleibt in der neuen Offerte unverändert. Der Bieter senkte aber nochmals die Annahmeschwelle, nämlich von zuletzt 62,5 Prozent auf jetzt noch 55 Prozent. Rund ein Fünftel der Aktien hat AMS inzwischen am Markt aufgekauft. An Osram interessiert war auch der Finanzinvestor Bain Capital: erst zusammen mit den Private-Equity-Kollegen von Carlyle, später mit jenen von Advent.
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