FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Recht und Steuern :
Prämiensparverträge halten Justiz auf Trab

Gastbeitrag
Von
Michael Rohls
,
Elisabeth Weber
Lesezeit:
Gegen Sparkassen sind noch zahlreiche Klagen anhängig.LAIF

Der Bundesgerichtshof hat sich mal wieder Prämiensparverträge vorgeknöpft. Doch das ist noch lange nicht das Ende vom Lied.

Prämiensparverträge sind seit Jahren Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden. Die Verträge wurden ab den 1990er-Jahren bundesweit von den Sparkassen vertrieben. In vielen dieser Verträge gibt es Klauseln, die den Sparkassen einseitig das Recht einräumen, die Verzinsung zu ändern. Dass solche einsei­tigen Preis­anpassungsklauseln un­wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof schon vor Jah­ren entschieden. Es wurde je­doch mit Verbraucherschützern weiter da­rüber gestritten, in welcher Höhe Zinsen nachzuzahlen sind, wenn die ver­trag­lichen Klauseln unwirksam sind.

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