
Recht und Steuern : Prämiensparverträge halten Justiz auf Trab

Der Bundesgerichtshof hat sich mal wieder Prämiensparverträge vorgeknöpft. Doch das ist noch lange nicht das Ende vom Lied.
Prämiensparverträge sind seit Jahren Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden. Die Verträge wurden ab den 1990er-Jahren bundesweit von den Sparkassen vertrieben. In vielen dieser Verträge gibt es Klauseln, die den Sparkassen einseitig das Recht einräumen, die Verzinsung zu ändern. Dass solche einseitigen Preisanpassungsklauseln unwirksam sind, hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren entschieden. Es wurde jedoch mit Verbraucherschützern weiter darüber gestritten, in welcher Höhe Zinsen nachzuzahlen sind, wenn die vertraglichen Klauseln unwirksam sind.
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