FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Recht und Steuern :
Die Klimaschutzprämie reicht nicht aus

Von
Bernhard Liekenbrock
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Finanzminister Lindner mit Scholz und Habeck in Meseberg
Finanzminister Lindner mit Scholz und Habeck in Mesebergdpa

Die Regierung bringt das Wachstumspaket auf den Weg. Es muss aber noch nachgebessert werden.

Nachdem der erste Versuch am Veto von Familienministerin Paus gescheitert war, konnte sich die Koalition auf ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg in der vergangenen Woche nun doch auf das Wachstumschancengesetz verständigen. Aber bringt das Gesetz die ausgerufenen Investitions- und Wachstumsimpulse?

Als Herzstück des Gesetzespakets kann das neue Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz bezeichnet werden. Unternehmen können Subventionen von bis zu 30 Millionen Euro erhalten, wenn sie die Energieeffizienz ihrer betrieblichen Prozesse verbessern. Die staatliche Förderung greift zum Beispiel für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Energiespeicher sowie für die energetische Erneuerung von bestehenden Anlagen. Die Prämie beträgt 15 Prozent der Kosten und wird für Investitionen bis zu einem Gesamtwert von 200 Millionen Euro gezahlt, die im Zeitraum 2024 bis 2029 begonnen und abgeschlossen werden. Ein Energiesachverständiger muss vorab in einem Einsparkonzept bestätigen, dass der Effizienzgewinn oberhalb von bestimmten EU-Normen liegt. Nicht förderfähig sind Gebäudesanierungen, ebenso wenig wie Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung, die Fernwärme oder in fossile Energieerzeugung.

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