„Unzulässige Geschäftspraktik“ : Österreich klagt gegen Niedrigzinsen
Österreichs Sozialministerium schaltet wegen der niedrigen Zinsen auf Gehaltskonten die Justiz ein.
Österreichs Sozialministerium schaltet wegen der niedrigen Zinsen auf Gehaltskonten die Justiz ein. Wie das auch für Verbraucherschutz zuständige Ministerium am Dienstag mitteilte, hat es den Verein für Konsumenteninformation mit einer Verbandsklage gegen den Bankensektor beauftragt. „Dass Banken die Sollzinsen ständig nach oben schrauben, die Habenzinsen aber bei null lassen, ist inakzeptabel“, sagte Sozialminister Johannes Rauch von den Grünen. Er sei zuversichtlich, dass solche „unzulässigen Geschäftspraktiken“ gerichtlich untersagt würden. Laut einer Vergleichsplattform der österreichischen Arbeiterkammer liegen die Zinsen für Kontoüberziehungen zwischen 6,75 und 13,25 Prozent, Habenzinsen hingegen nur bei 0 oder 0,01 Prozent. Diese Nullzinsen für Girokonten seien angesichts des deutlich gestiegenen Referenzzinssatzes Euribor nicht mehr gerechtfertigt, argumentierte das Ministerium. Rauch kündigte an, auch gegen niedrige Sparzinsen rechtlich vorzugehen, falls die Banken ihre Konditionen in diesem Bereich nicht wie angekündigt bald anpassen.
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