Greenwashing-Urteil : BGH untersagt Katjes „klimaneutral“-Werbung

Der Süßwarenhersteller Katjes darf nicht mit dem Begriff „klimaneutral“ werben. Erläuternde Hinweise auf einer Internetseite genügten nicht, urteilt der Bundesgerichtshof. Die EU will Umweltaussagen noch stärker regulieren.
Unternehmen sollen klimafreundlich und nachhaltig wirtschaften. Bei grünem Marketing mit Schlagworten wie „klima- oder umweltfreundlich“ ist allerdings Vorsicht geboten. Schnell entsteht dann der Verdacht des „Greenwashing“. Nach Angaben der EU-Kommission waren im Jahr 2020 42 Prozent der Umweltschutzaussagen in Onlineshops übertrieben, falsch oder irreführend. Doch wann grüne Werbung die Grenze zum Greenwashing überschreitet, darüber herrscht seit Jahren Unklarheit und Streit. Am Donnerstag hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) geäußert – und strenge Maßstäbe angelegt.


