Arbeitgeberpräsident fordert : Ein Klagerecht der Sozialkassen gegen teure Politik

Versicherungsfremde Aufgaben belasten die Sozialkassen und ihre Versicherten. Doch gegen die Politik klagen dürfen die Kassen – anders als etwa Rundfunksender – bisher nicht. Die Kritik daran wächst.
Die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Sozialabgaben steigt. Die Beitragssätze der Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung summieren sich inzwischen auf fast 43 Prozent des Bruttolohns. Die bis vor fünf Jahren politisch anerkannte Obergrenze von 40 Prozent ist weit überschritten. Und jüngste Prognosen sagen Beiträge von mehr als 46 Prozent am Ende dieser Wahlperiode voraus.
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