Verzicht auf Berufung : Grüne unterliegen vor Gericht

Im Fall der umstrittenen Auslandsreisen des früheren Landesvorsitzenden Ewald darf die F.A.Z. weiterhin verbreiten, dass die Partei auf Wunsch der Bundestagsverwaltung monatelang nach Kräften gelogen hat.
In einem presserechtlichen Verfahren zu ihrer Berichterstattung über zwei Auslandsreisen des hessischen Grünenpolitikers Andreas Ewald hat die F.A.Z. deutlich obsiegt. In drei von vier Punkten wies das Landgericht Frankfurt einen Eilantrag der Partei zurück, die Veröffentlichungen zu verbieten. Das Urteil erging nach einer mündlichen Verhandlung am 30. April.
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