Regelverstöße vor dem ESC :
Ihr Auftritt gilt als zu freizügig

Lesezeit:
Erika Vikman bei einem ESC-Vorentscheid in Finnland
Erika Vikman bei einem ESC-Vorentscheid in FinnlandEPA

Die Finnin Erika Vikman will mit „Ich komme“ beim Eurovision Song Contest antreten. Das Lied verstößt nach Ansicht der Europäischen Rundfunkunion gegen die Regeln. Nun muss sie ihren Auftritt überarbeiten – so wie eine zweite Künstlerin.

Am Montag war Abgabetermin. Bis zu diesem Stichtag mussten alle 37 Teilnehmer des diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) ihre Lieder bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) einreichen. Die Regeln sind strikt: So dürfen die Titel nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell veröffentlicht oder aufgeführt worden sein, die Länge des Beitrags darf maximal drei Minuten betragen, Texte politischer Natur sind untersagt genauso wie Werbung etwa für Marken oder Produkte. Und das gilt auch für die Bühnenshows, falls sie „den Wettbewerb allgemein in Misskredit bringen könnten“.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.