Christian B. :
Gericht hebt Auflagen für Maddie-Verdächtigen teils auf

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Christian B. war Mitte September von seinem Verteidiger in der Justizvollzugsanstalt in Sehnde abgeholt worden.
Christian B. war Mitte September von seinem Verteidiger in der Justizvollzugsanstalt in Sehnde abgeholt worden.AFP

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden: Die Auflage, wonach Christian B. einen festen Wohnsitz im Inland haben muss, muss konkreter gefasst werden. B. gilt als hochgefährlich, war aber im September freigekommen.

Nach einer Beschwerde seines Verteidigers hat das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle Auflagen für den im Fall Maddie Verdächtigen überprüft – und teilweise aufgehoben. Konkret sei es um mehrere Weisungen an Christian B. gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet.

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