Prozess gegen „Todespfleger“ :
Freispruch für alle Vorgesetzten von Niels H.

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Ein Angeklagter (M) sitzt vor Prozessbeginn gegen Ex-Vorgesetzte des verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. im Gerichtssaal.
Ein Angeklagter (M) sitzt vor Prozessbeginn gegen Ex-Vorgesetzte des verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. im Gerichtssaal.dpa

Nach einem langwierigen Prozess steht fest: Die früheren Chefs des „Todespflegers“ von Delmenhorst werden nicht verurteilt.

Im Prozess gegen die früheren Vorgesetzten des Patientenmörders Niels H. hat das Land­gericht Oldenburg am Donnerstag alle sieben Angeklagten frei­gesprochen.

Die Beweisaufnahme ergab nach Auffassung des Gerichts kein vorsätzliches Handeln der angeklagten drei Ärzte, drei Pflegeleiter und eines Geschäftsführers. Die Feststellung des Vorsatzes wäre aber für eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen nötig gewesen. Die ebenfalls in Betracht kommenden Fahrlässigkeitsvorwürfe sind allesamt verjährt.

Lebenslange Haft für Mord in 85 Fällen

Niels H. hatte bis zum Jahr 2005 in den beiden Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten durch Gabe von Medikamenten in einen lebens­bedrohlichen Zustand gebracht, um dann bei der Reanimation vor seinen Kollegen glänzen zu können. Niels H. wurde 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die wahre Zahl seiner Opfer liegt vermutlich wesentlich höher.

Das Gericht sagte bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, dass sich das Unbehagen der damaligen Vor­gesetzten gegenüber Niels H. sowohl in Oldenburg wie auch später in ­Delmenhorst immer weiter gesteigert habe. Aber man habe keine konkreten Feststellungen machen können, dass die Angeklagten mit den Taten von Niels H. rechneten und sie billigend in Kauf nahmen. Auch die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft hatten zuvor einen Freispruch der Ange­klagten gefordert.

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