Beihilfe zur Tötung :
Vorgesetzte von Niels H. schuldlos?

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Wegen der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. müssen sich Verantwortliche und Mitarbeiter der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht verantworten
Wegen der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. müssen sich Verantwortliche und Mitarbeiter der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht verantwortendpa

Das Landgericht Oldenburg hat eine erste Einschätzung über eine mögliche Verurteilung der vier Angeklagten abgegeben. Demnach wussten sie im konkreten Einzelfall nicht Bescheid.

Im Fall des Patientenmörders Niels H. hat das Landgericht Oldenburg am Montag eine vorläufige Einschätzung zur Schuld seiner früheren Vorgesetzten abgegeben. Der Intensivpfleger Niels H. ist wegen knapp 100 Todesfällen im Klinikum Oldenburg und im Krankenhaus Delmenhorst verurteilt worden. Die wahre Zahl seiner Opfer liegt vermutlich wesentlich höher. In dem gegenwärtigen, rechtlich anspruchsvollen Verfahren geht es um eine mögliche Mitschuld seiner früheren Vorgesetzten – Ärzte, Pflegeleiter und ein Klinikchef.

Das Landgericht äußerte nun, dass die vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg nicht mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen rechnen müssen. Für eine Verurteilung sei es erforderlich, dass die Angeklagten im konkreten Einzelfall wussten, dass Niels H. seine Patienten tötete und auch vorsätzlich nicht dagegen einschritten. Diese Verbindung von Wissen mit einem Willenselement sei im bisherigen Verfahrensverlauf nicht belegt worden. Die Vorgesetzten aus Oldenburg hätten zwar ein „beträchtliches Misstrauen“ gegenüber Niels H. entwickelt, das sich im Lauf der Zeit steigerte. Mit Blick auf die drei Angeklagten aus dem Krankenhaus Delmenhorst geht das Gericht ebenfalls von einem zunehmenden Misstrauen der Vorgesetzten gegen Niels H. aus. Ob die Vorgesetzten durch ihr Nichtstun jedoch die Grenze von der Fahrlässigkeit zum bedingten Vorsatz überschritten haben, werde erst die weitere Beweisaufnahme zeigen.

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