Suhrkamp-Urteil in Frankfurt :
Keine Abwägung

Sandra Kegel
Ein Kommentar von
Lesezeit:

Das Frankfurter Landgericht lehnt die wechselseitige Ausschlussklage der Suhrkamp-Gesellschafter ab - mit einer interessanten Begründung.

Reporter schwirren mit ihren Mikrofonen auf der Jagd nach O-Tönen durch die Gänge, auch das Fernsehen ist gekommen und Journalisten aus Berlin, Hamburg und München. Sie alle wollen sich das lang erwartete und immer wieder verschobene Suhrkamp-Urteil von Norbert Höhne in den Block diktieren lassen. Der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts ist dabei so hilfsbereit, den Presseleuten auch gleich die Überschriften zu ihren Artikel mitzuliefern, „der Verständlichkeit halber“, wie er in seiner mündlichen Urteilsbegründung sagt, während er dank seines Vorsprungs verrätselt lächelt. Dass Journalisten, auch wenn sie gelegentlich aus dem Gerichtssaal berichten müssen, meist kein juristisches Staatsexamen vorweisen können, gerät ihnen diesmal allerdings nicht zum Nachteil.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Identity-Management Experte (m/w/d)
Robert-Bosch-Krankenhaus GmbH
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Bauleiter (m/w/d) TGA
HOCHTIEF Infrastructure GmbH
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Soldatin / Soldat der Logistiktruppe (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Stellenmarkt