Suhrkamp-Urteil in Frankfurt : Keine Abwägung
Das Frankfurter Landgericht lehnt die wechselseitige Ausschlussklage der Suhrkamp-Gesellschafter ab - mit einer interessanten Begründung.
Reporter schwirren mit ihren Mikrofonen auf der Jagd nach O-Tönen durch die Gänge, auch das Fernsehen ist gekommen und Journalisten aus Berlin, Hamburg und München. Sie alle wollen sich das lang erwartete und immer wieder verschobene Suhrkamp-Urteil von Norbert Höhne in den Block diktieren lassen. Der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts ist dabei so hilfsbereit, den Presseleuten auch gleich die Überschriften zu ihren Artikel mitzuliefern, „der Verständlichkeit halber“, wie er in seiner mündlichen Urteilsbegründung sagt, während er dank seines Vorsprungs verrätselt lächelt. Dass Journalisten, auch wenn sie gelegentlich aus dem Gerichtssaal berichten müssen, meist kein juristisches Staatsexamen vorweisen können, gerät ihnen diesmal allerdings nicht zum Nachteil.






