Wat mutt, dat mutt?
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Recht und Gesetz: Der Infodienst „Libra“ lässt aufhorchen. Bild: dpa
Die mehrheitlich in Staatshand befindliche Juris GmbH veröffentlicht Kommentare zu Gerichtsurteilen. In ihnen finden sich Leichtfertiges und Geschmackloses. Dabei richtet sich das Angebot „Libra“ an praktizierende Juristen.
Die Juris GmbH prägt nicht nur mit dem redaktionellen Angebot „Libra“ den Rechtsdiskurs, sondern lässt auch aktuelle Rechtsprechung kommentieren. Zielgruppe des Angebots sind praktizierende Juristen. Von einem Unternehmen, das mehrheitlich dem Staat gehört, dürfte man bei solchen Kommentierungen sachliche Kritik im Rahmen des wissenschaftlichen Methodenkanons erwarten. Doch bei Juris geht es nicht immer nur sachlich zu. Auffällig ist das vor allem im Arbeitsrecht. Etwa bei einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021.
Einer Mitarbeiterin des Kaufhauses KaDeWe wurde außerordentlich gekündigt, weil sie eine Vorgesetzte als „Ming Vase“ bezeichnet und dies durch eine die asiatische Augenform imitierende Geste unterstützt hatte. Die Täterin zeigte keine Reue, ihr Handeln war Ausdruck einer generellen Haltung. Das Gericht erlaubte die Kündigung. Bei Juris könnte man dazu eine – durchaus auch kritische – juristische Einordnung mit Überprüfung angelegter Kategorien und Schlussfolgerungen erwarten.
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