Beiträge über Zuwanderer :
„Süddeutsche Zeitung“ veröffentlicht zwei Missbilligungen durch Presserat

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Die „Süddeutsche“ wollte die Darstellung des Anwalts Simon Bergmann nicht auf sich sitzen lassen.
Die „Süddeutsche“ wollte die Darstellung des Anwalts Simon Bergmann nicht auf sich sitzen lassen.Picture-Alliance

Der deutsche Presserat hat zwei Beiträge der SZ moniert, in denen er die Sorgfaltspflicht und die Wahrhaftigkeit verletzt sieht. Das hat die Zeitung nun veröffentlicht, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist.

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hat zwei vom Deutschen Presserat ausgesprochene Missbilligungen freiwillig öffentlich gemacht. Einen der missbilligten Artikel veröffentlichte die SZ am 5. September 2023. Unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“ berichtete die Zeitung über die Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen. Dabei soll sie den Eindruck erweckt haben, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankämen. Tatsächlich seien es mehr als 50 Prozent. Der Presserat erkennt hier eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex.

FAZ

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