FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Kulturelle Aneignung :
Welche Kostüme sind noch erlaubt?

Gastbeitrag
Von
Thomas Thiemeyer
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Es fragt sich, welcher Umgang mit Artefakten „fremder Kulturen“ statthaft ist, ohne Gefahr zu laufen, Gefühle zu verletzen: Als Indianer verkleidete Kinder
Es fragt sich, welcher Umgang mit Artefakten „fremder Kulturen“ statthaft ist, ohne Gefahr zu laufen, Gefühle zu verletzen: Als Indianer verkleidete Kinderpicture alliance

Die Gesellschaft verhandelt ihre Regeln neu: „Kulturelle Aneignung“ dient dabei als Zentralbegriff, wobei es sich oft fragt, was genau damit gemeint ist. Fest steht, dass der Gedanke dahinter jede Solidarität verdient.

Jemand musste Marianne N. verleumdet haben, denn ohne dass sie etwas Böses getan hätte, wurde sie eines Morgens ausgeladen. Die Leitung der Bundesgartenschau (Buga) in Mannheim hatte im Frühjahr 2023 Anstoß genommen an einigen Kostümen, die N. mit ihrer Seniorentanzgruppe der Arbeitswohlfahrt bei einer Showeinlage mit dem verheißungsvollen Titel „Weltreise mit dem Traumschiff“ auf der Buga vorführen wollte.

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