Leben der Muslime :
Das OLG erlaubt den Moscheebau in einem früheren Supermarkt

Lesezeit:
Ort des Gebets und der Gemeinschaft der Muslime: die Moschee (hier: die  Frankfurter Nuur-Moschee).
Ort des Gebets und der Gemeinschaft der Muslime: die Moschee (hier: die Frankfurter Nuur-Moschee).Sick, Cornelia

Das Gebäude wird nicht gewerblich genutzt. Stattdessen darf ein ehemaliger Supermarkt zu einer Moschee umgebaut werden. Ursprünglich sollte dort ein Gebets- und Gemeindezentrum errichtet werden.

Ein ehemaliger Supermarkt in Wiesbaden darf zu einer Moschee umgebaut werden. Die Eigentümergemeinschaft, zu dem auch der Supermarkt gehört, dürfe einem Miteigentümer die Umwandlung in eine Moschee nicht verbieten, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) nach Mitteilung vom Freitag.

Zu dem Gebäudekomplex der Eigentümergemeinschaft gehören Wohngebäude und ein Flachbau, in dem früher der Supermarkt war. Dessen Eigentümer, ein Verein, wollte dort ein Gebets- und Gemeindezentrum errichten. Dagegen wehrte sich die Gemeinschaft. Amts- und Landgericht gaben der Eigentümergemeinschaft recht, das OLG sah es anders.

Allerdings gelte der Vergleich nicht nur zu einem Supermarkt

Zwar handele es sich nicht um die vorgesehene gewerbliche Nutzung, teilte das OLG mit. Aber dem Eigentümer sei eine Nutzungsänderung gestattet worden. Eine Moschee dürfe lediglich nicht mehr stören als die bestimmungsgemäße Nutzung. Allerdings gelte der Vergleich nicht nur zu einem Supermarkt. Zu Gaststätten, Fitnessstudios oder einer Spielothek stelle die Nutzung als muslimisches Gemeindezentrum im geplanten Umfang keine intensivere oder stärker beeinträchtigende Nutzung dar, entschieden die Richter (Az: 20 W 12/08).

Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Sachgebietsleiter:in (w/m/d) Ökologie und Landschaftsplanung
Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT -
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt