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Verträge nicht pfändbar :
Riester ist Insolvenz-sicher

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Wer Schulden hat, muss zumindest nicht um seine Riesterrente fürchten, entschied der BGH.
Wer Schulden hat, muss zumindest nicht um seine Riesterrente fürchten, entschied der BGH.dpa

Was, wenn man Geld in eine Riester-Rente zahlt, staatliche Zulagen bekommt und in die Schuldenfalle gerät? Wer in einer Privatinsolvenz steckt, muss nach einer BGH-Entscheidung nicht um sein erspartes Riester-Kapital fürchten.

Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansprüche aus einem solchen Vertrag seien nicht übertragbar, begründete der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung. Somit könnten sie auch nicht gepfändet werden (IX ZR 21/17).

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