Regelung nicht rechtens : Kündigungsklausel in LBS-Bausparverträgen ist unzulässig
Regelung nicht rechtens :

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist der Meinung, dass eine umstrittene Vertragsklausel Bausparer unangemessen benachteiligt und daher unzulässig ist. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Eine umstrittene Klausel in Bausparverträgen der Landesbausparkasse (LBS) Südwest, wonach 15 Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden darf, ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden. Die Klausel benachteilige den Bausparer unangemessen (Az. 2 U 188/17). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte dagegen geklagt; aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens.
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