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Online-Profile nach Todesfall :
Ein Testament für den digitalen Nachlass

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Erben haben nach dem Tod eines Angehörigen nicht automatisch Zugang zu seinem Facebook-Profil.
Erben haben nach dem Tod eines Angehörigen nicht automatisch Zugang zu seinem Facebook-Profil.dpa

Was passiert im Todesfall mit meinem Facebook-Profil und meinem E-Mail-Konto? Diese Frage ist für viele Internetnutzer ungeklärt. Wie man seinen digitalen Nachlass regelt.

Auf welchem Wege kann ich den digitalen Nachlass regeln?

Erben bekommen nicht automatisch Zugang zu Online-Diensten wie sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten oder Cloud-Diensten. Deshalb sollte jeder Nutzer schriftlich festhalten, wie und durch wen der persönliche digitale Nachlass verwaltet werden soll. Dies kann durch einen entsprechenden Vermerk im Testament oder eine Vollmacht geregelt werden. Dort kann zum Beispiel der Aufbewahrungsort für die Zugangsdaten für die einzelnen Online-Konten und -Profile genannt werden, da darüber häufig Passwörter zurückgesetzt und neu erstellt werden können. Angehörige können dann nach dem Tod des Nutzers die Konten verwalten. Testament und Vollmacht müssen in ihrer Form allerdings den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Auch die Löschung der digitalen Daten kann auf diese Weise verfügt werden.

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