Urteil des Sozialgerichts : Auf Sofortrente wird Beitrag zur Krankenversicherung fällig
Urteil des Sozialgerichts :

Wer freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und eine Sofortrente erhält, der muss an die Krankenkasse Beiträge auf die Sortrente zahlen.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf Auszahlungen aus einer sogenannten Sofortrente Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Das bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel. Beitragspflichtig sind danach nicht nur Ertragsanteile, sondern die gesamte Auszahlung. (Az: B 12 R 5/17 R)
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





