Wirtschaftsstrafrecht : Uneins über Betrug am Dieselfahrer

Strafrechtler diskutieren über die Vorwürfe im Abgasskandal und ob die Unternehmensbußen deutlich höher ausfallen sollten. Es zeigt sich ein uneindeutiges Bild.
Im Abgasskandal liegen die rechtlichen Wertungen von Staatsanwälten, Wirtschaftsjuristen und den Strafverteidigern der beschuldigten Personen im vierten Jahr seit Bekanntwerden der Softwaremanipulationen am Diesel-Motor EA 189 weiter auseinander. Das gilt vor allem für den Straftatbestand Betrug. Die Norm nimmt in den bislang erhobenen Anklagen gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn oder gegen den einstigen Lenker von Audi, Ruppert Stadler, eine zentrale Position ein. „Die Grenzen des individuellen Schuldstrafrechts sind im Fall der Beschuldigten möglicherweise überschritten“, sagte Wolfgang Spoerr, Partner der Kanzlei Hengeler Mueller, jüngst auf einem Treffen der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) in Frankfurt.
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