Verzicht auf Pflichterbe : Gekränkte Kläger blitzen bei Drogerie-König Müller ab

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun unterliegen sie vor Gericht.
Es ist eine Wahrheit gewesen, die keiner auszusprechen wagte, als sich im Mai die Ehefrau des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller und die drei Allgäuer im Gerichtssaal in Ulm gegenübersaßen, die Müller 2015 als Erwachsene adoptiert hatte: Beiden Parteien – den beiden Müllers auf der einen und den Klägern, einem gelernten und gestandenen Büchsenmacher mit seiner Frau und seinem Bruder, auf der anderen Seite – ging es um Geld. Dabei redeten alle Beteiligten Stunde um Stunde über Freundschaft, Treue, Zuneigung und tiefe Enttäuschung.


