Immobilien vor Gericht : Naturschutz mindert den Wert von Ackerland

Das Verschweigen eines Naturschutzgebiets wird nach einem Kauf zum Streitfall. Die Schutzvorschriften werden zum Sachmangel und kürzen den Kaufpreis.
Liegt ein verkauftes Grundstück in einem Naturschutzgebiet, ist das ein Sachmangel, der den Kaufpreis mindern kann, wenn der Verkäufer dies verschweigt. Ein Landwirt kaufte 2019 eine rund drei Hektar große Ackerfläche für 727.600 Euro. Später zeigte sich, dass sie im Naturschutzgebiet „A“ liegt. Dort gelten besondere Regeln. Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind verboten, auch Düngung und bauliche Maßnahmen sind eingeschränkt.
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