Pickup Artist gegen Asta : Die zweifelhafte Kunst des Aufreißens

Es geht um Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte: Seit Jahren streitet ein selbsternannter Pickup Artist vor Gericht mit dem Asta der Frankfurter Goethe-Uni – jetzt hat er vorläufig recht bekommen.
Es sind alte Bekannte, die sich an einem Donnerstag Mitte Januar am Landgericht Frankfurt wiedertreffen. Auf dem Stuhl neben seinem Anwalt sitzt Bican E., schräg dahinter auf einer Bank der Asta-Vorstand der Goethe-Universität. Eigentlich müsste man sagen, sie sind neue alte Bekannte. Denn der Streit zwischen ihnen zieht sich schon so lange hin – seit 2015 nämlich –, dass der Asta mittlerweile den vierten neuen Vorstand hat.




