FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Bürgerentscheid zu Schauspiel :
„Mit heutigem Theaterbetrieb nicht vereinbar“

Von
Michael Hierholzer
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Frühe Luftaufnahme: das historische Schauspielhaus am Theaterplatz, heute Willy-Brandt-Platz, 1929
Frühe Luftaufnahme: das historische Schauspielhaus am Theaterplatz, heute Willy-Brandt-Platz, 1929Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M.

Ein Bürgerentscheid zur Rekonstruktion des Schauspielhauses aus dem Jahr 1902 ist nicht zulässig. Das stellt das Frankfurter Rechtsamt in einem Gutachten fest, das der F.A.Z. vorliegt.

Für das Bürgerbegehren unter dem Titel „Rettet das Schauspielhaus“ sieht es schlecht aus: In einem Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt, lehnt das Rechtsamt der Stadt Frankfurt es ab. Die Prüfung habe ergeben, ein Bürgerentscheid, bei dem über die Wiedererrichtung des Sprechtheaters am Willy-Brandt-Platz in Gestalt des Gebäudes aus dem Jahr 1902 abgestimmt wird, sei unzulässig. Dabei zog die Behörde auch Stellungsnahmen der Stadtkämmerei und der vom Kulturdezernat eingerichteten Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ zu Rate.

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