Klage abgelehnt : Kein Bürgerentscheid über Wiederaufbau des Frankfurter Schauspielhauses

Das Bürgerbegehren zum Wiederaufbau des Frankfurter Schauspielhaues von 1902 ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts unzulässig. Jetzt geht der Streit in die nächste Instanz.
Normalerweise stoßen die Verhandlungen am Frankfurter Verwaltungsgericht auf kein großes öffentliches Interesse. Die Sitzungssäle sind klein, es gibt nur wenige Plätze für Zuhörer. Doch am Mittwoch ist man im Gerichtsgebäude an der Frankfurter Adalbertstraße auf einen größeren Andrang vorbereitet. In einer „sitzungspolizeilichen Anordnung“ wurde geregelt, dass die Zahl der Zuhörer die der vorhandenen Sitzplätze nicht übersteigen darf, wenn vor der für Kommunalrecht zuständigen Kammer über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ verhandelt wird. Die Initiatoren hatten gegen die Entscheidung der Stadt geklagt, das Bürgerbegehren trotz mehr als 18.000 gesammelter Unterschriften aus formalen Gründen nicht zuzulassen. Ihr Ziel ist es, dass es zum Bürgerentscheid kommt über die Frage, ob am Willy-Brandt-Platz das 1962 zum großen Teil abgebrochene Schauspielhaus von 1902 zumindest äußerlich rekonstruiert wird – und dort nicht, wie von der Stadt geplant, ein Neubau nach einem modernen Entwurf entsteht.
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