Frau in Aldi getötet : Täter hätte im Februar vor Gericht gemusst

Am Montag hat ein Mann seine frühere Partnerin in einem Supermarkt in Mörfelden-Walldorf erschossen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zuvor bereits wegen Körperverletzung angeklagt. Die Getötete hatte auch Kontaktverbote erwirkt.
Der Mann, der am Montagabend in einem Aldi-Markt in Mörfelden-Walldorf seine dort als Kassiererin tätige ehemalige Partnerin erschossen hat, hätte sich im Februar vor dem Amtsgericht Groß-Gerau dem Vorwurf der Körperverletzung stellen müssen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf Anfrage sagte, war der Achtundvierzigjährige angeklagt, im Februar 2023 der nun von ihm getöteten Frau im Streit mit der Handfläche gegen den Oberkörper geschlagen zu haben. Die Achtunddreißigjährige habe Rötungen davongetragen. Außerdem hatte sie nach Angaben des Amtsgerichts eine Gewaltschutzanordnung gegen den Mann erwirkt. Diese habe eine Gerichtsvollzieherin vor zwei Tagen zugestellt. Bei solchen Anordnungen handelt es sich um Kontakt- und Annäherungsverbote.
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