Ankläger im Auschwitz-Prozess : Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät

Gerhard Wiese war einst Ankläger im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Jetzt hat Bundesjustizminister Heiko Maas den früheren Staatsanwalt mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
Von Raum 253 des Landgerichts aus hat Fritz Bauer den Frankfurter Auschwitz-Prozess gelenkt und beobachtet. In dem kleinen Saal, der heute nach dem legendären hessischen Generalstaatsanwalt benannt ist, instruierte Bauer die drei jungen Staatsanwälte, die von Dezember 1963 bis zum 6. Mai 1965 zunächst im Plenarsaal des Römers und dann im Haus Gallus die „Strafsache gegen Mulka und andere“ führten. Staatsanwalt Gerhard Wiese stieß erst nach der gerichtlichen Voruntersuchung im Sommer 1962 zum Ankläger-Duo Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogel. Der Chef hatte ihn nicht etwa freundlich gebeten, sondern schlicht für den Prozess abkommandiert. Dass es der Prozess seines Lebens werden, dass diese Strafsache einmal als Meilenstein im Justizwesen der Bundesrepublik Deutschland gelten würde, das hat Wiese damals nicht geahnt.





