Diskriminierte Bewerberin : Kopftuch ist kein Ablehnungsgrund

Eine Muslimin prozessierte in Amerika gegen die Modekette Abercrombie & Fitch. Denn wegen ihres Kopftuch war ihre Bewerbung erfolglos geblieben. Nun gewann sie vor dem höchsten Gericht. Für ihre Karriere hätte sie das gar nicht mehr nötig gehabt.
Die Modekette Abercrombie & Fitch hat die Muslimin Samantha Elauf in ihren Grundrechten verletzt, als sie deren Einstellung verweigerte. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Höchsten Gerichts der Vereinigten Staaten. Abercrombie stellte die praktizierende Muslimin Elauf nicht ein, weil ihr Kopftuch nicht zu dem von der Firma lange vorgeschriebenen Erscheinungsbild für Mitarbeiter passte.





