Neue Schraudenbach-Talbrücke :
Verfahren gegen Statiker nach Brückeneinsturz eingestellt

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Unfallstelle im Jahr 2016: Der angeklagte Statiker hatte zu Prozessauftakt gesagt, er sei davon ausgegangen, alles Nötige berechnet zu haben. (Archivbild)
Unfallstelle im Jahr 2016: Der angeklagte Statiker hatte zu Prozessauftakt gesagt, er sei davon ausgegangen, alles Nötige berechnet zu haben. (Archivbild)dpa

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, bei der statischen Berechnung eines Brückengerüsts Fehler gemacht zu haben. Bei dem Unglück im Jahr 2016 nahe Schweinfurt stürzten mehrere Bauarbeiter in die Tiefe.

Fast neun Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist das Verfahren gegen den angeklagten Statiker eingestellt worden. Der 53-Jährige wurde vom Landgericht Schweinfurt aber zu einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt. Die Einstellung erfolgte, weil das Gericht die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah.

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