Lebenslang für Polizistenmorde : Verteidigung legt Revision gegen Kusel-Urteil ein
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Der Hauptangeklagte (r.) sitzt im Landgericht in Kaiserslautern neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser. Bild: dpa
Nachdem der Hauptangeklagte im Fall der Polizistenmorde von Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat seine Verteidigung nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen.
Der 39 Jahre alte Andreas S. war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.