Enteignung der Sparer : Sind Negativzinsen für Bankkunden unzulässig?

Stellen Negativzinsen für Bankkunden eine gesetzwidrige Enteignung dar? Das Berliner Landgericht hat dazu zuletzt ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Doch ob sich die Rechtsauffassung durchsetzt, ist unklar.
Vor Deutschlands Gerichten wird gerade ein spannender Streit ausgetragen. Kassieren die Banken ohne tragfähige Rechtsgrundlage Geld von den Sparern dafür, dass diese ihnen für einige Zeit ihr Erspartes zum Wirtschaften überlassen? Sind Negativzinsen für Bankkunden womöglich dem Grunde nach unzulässig und stellen eine gesetzwidrige Enteignung dar? Die Frage ist von einiger Relevanz: Unter teils beschönigenden Namen wie „Guthabengebühr“ oder „Verwahrentgelt“ verlangen mittlerweile 553 Banken in Deutschland Negativzinsen, davon 525 auch von Privatkunden. Und das mit weiter sinkenden Freibeträgen.
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