FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Legitimierung des Deppen-S :
Apo’stroph

Andreas Platthaus
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Von September 2025 auch rechtschreiblich erlaubt: das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamen
Von September 2025 auch rechtschreiblich erlaubt: das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamenpicture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der Deutsche Rat für Rechtschreibung erlaubt das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamen. Begründung dafür: die Gewöhnung des Publikums daran. Das lässt für die Zukunft einiges mehr erwarten.

Die’se Glo’sse i’st in einer Schreibwei’se verfa’sst, die dem Stand der deut’schen ­Orthographie in etwa fünfzig Jahren ent’sprechen könnte. Der Deut’sche Rat für Recht’schreibung hat un’s ja im letzten Vierteljahrhundert nicht eben verwöhnt mit kon’sequenten Ent’scheidungen (von sinnvollen wollen wir gar nicht er’st reden). Nun hat er mitgeteilt, da’ss die Apo’strophierung de’s Genitiv-S künftig bei Eigennamen erlaubt sein soll.

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