Karlsruher Sampling-Urteil :
Grundrecht auf Hip-Hop

Jan Wiele
Ein Kommentar von
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Doch kein Plagiator: der Rapper Moses Pelham.
Doch kein Plagiator: der Rapper Moses Pelham.dpa

Das Verfassungsgericht erlaubt das Sampling in Popsongs. Was für ein Sieg für den Hip-Hop, die Kunst des kopierten Bum-Tschak.

Auch wenn Popmusik aus der Sicht mancher ohnehin nur eine mehr oder weniger große Variation des Ur-Rhythmus Bum-Tschak darstellt, weiß man durch zahlreiche kostspielige Prozesse um musikalische Plagiate inzwischen, dass es sehr genau darauf ankommt, wie genau man Bum-Tschak macht. Als Faustregel zur Unterscheidung von Grundstilen könnte man vielleicht festhalten: Wenn man das Bum-Tschak des jeweiligen Vorgängers mit eigenen Instrumenten nachspielt und dabei, wenn auch oft nur minimal, verändert, nennt man es Rock. Wenn man das Bum-Tschak des Vorgängers auf Kassette aufnimmt, diese dann ganz oder teilweise wieder abspielt und dazu noch andere Geräusche macht („Sprechgesang“), nennt man es Hiphop.

FAZ

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