Karlsruher Sampling-Urteil : Grundrecht auf Hip-Hop

Das Verfassungsgericht erlaubt das Sampling in Popsongs. Was für ein Sieg für den Hip-Hop, die Kunst des kopierten Bum-Tschak.
Auch wenn Popmusik aus der Sicht mancher ohnehin nur eine mehr oder weniger große Variation des Ur-Rhythmus Bum-Tschak darstellt, weiß man durch zahlreiche kostspielige Prozesse um musikalische Plagiate inzwischen, dass es sehr genau darauf ankommt, wie genau man Bum-Tschak macht. Als Faustregel zur Unterscheidung von Grundstilen könnte man vielleicht festhalten: Wenn man das Bum-Tschak des jeweiligen Vorgängers mit eigenen Instrumenten nachspielt und dabei, wenn auch oft nur minimal, verändert, nennt man es Rock. Wenn man das Bum-Tschak des Vorgängers auf Kassette aufnimmt, diese dann ganz oder teilweise wieder abspielt und dazu noch andere Geräusche macht („Sprechgesang“), nennt man es Hiphop.






