Stichtag 31. Dezember : Antrag auf Pflege bis Jahresende kann sich lohnen
Stichtag 31. Dezember :

Vom 1. Januar 2017 an gilt für Pflegebedürftige ein neues Leistungssystem nach fünf Pflegegraden. Wer demnächst einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen will, für den könnte es sich auszahlen, das noch schnell in diesem Jahr zu tun.
Die Bundesregierung steht im Wort: Bei der Umstellung auf ein neues Leistungssystem nach Pflegegraden wird niemand schlechter gestellt. Das gilt für die heute rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen. Doch Menschen, die in diesen Tagen und Wochen einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, sollten sich gut überlegen, ob sie das in den letzten Wochen dieses Jahres noch nach dem alten System tun, oder erst 2017 nach dem neuen. Es könnte sich auszahlen.
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