Urteil : Keine höheren Betriebsrenten für Commerzbank-Pensionäre
Urteil :

In der Finanzkrise sprang der Staat der Commerzbank mit Milliarden zur Seite. Das Institute verzichtete damals auf eine Erhöhung der Betriebsrenten. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt befand.
Betriebsrentner der Commerzbank haben keinen Anspruch auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Pensionen. Die Bank sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet gewesen, die Betriebsrenten anzuheben, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (3 AZR 51/12). Damit scheiterte ein Kläger aus Hessen mit seiner Forderung nach einer 5,2-prozentigen Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Juli 2010 auch in der letzten Instanz.
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