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Urteil :
Der Riester-Antrag muss schon vollständig sein

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Auch mancher Lehrer muss jetzt sein Gehalt offenlegen.
Auch mancher Lehrer muss jetzt sein Gehalt offenlegen.dpa

Was ein Beamter verdient, weiß die Deutsche Rentenversicherung nicht. Aber wenn ein Beamter Zuschüsse zur Riester-Rente will, muss er seine Besoldung verraten.

Beamte müssen ihre Besoldung offenlegen, wenn sie von staatlicher Förderung bei der sogenannten Riester-Rente profitieren wollen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 10 K 14031/12).

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