Urteil : Der Riester-Antrag muss schon vollständig sein
Urteil :

Was ein Beamter verdient, weiß die Deutsche Rentenversicherung nicht. Aber wenn ein Beamter Zuschüsse zur Riester-Rente will, muss er seine Besoldung verraten.
Beamte müssen ihre Besoldung offenlegen, wenn sie von staatlicher Förderung bei der sogenannten Riester-Rente profitieren wollen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 10 K 14031/12).
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