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EU-Richter entscheiden :
Urlaubsanspruch auch nach dem Tod

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburgdpa

Wenn ein Arbeitnehmer stirbt, haben die Verbliebenen ein Recht auf finanziellen Ausgleich für die entgangenen Urlaubstage des Verstorbenen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

Ein Arbeitnehmer verliert mit dem Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verblichene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

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