Auch in Gemeinschaftshaushalten : Behinderte haben Anspruch auf vollen Regelsatz
Auch in Gemeinschaftshaushalten :

Behinderten und Pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern steht auch dann der volle Regelsatz zu, wenn sie keinen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leisten können. Eine Kürzung der Leistungen ist laut Bundessozialgericht verfassungswidrig.
Behinderte und Pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger bekommen auch dann den vollen Regelsatz, wenn sie im Haushalt von Freunden oder Angehörigen versorgt werden. Die verbreitete Kürzung der Leistungen auf 80 Prozent ist verfassungswidrig, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 8 SO 14/13, B 8 SO 31/12 und B 8 SO 12/13)
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