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Auch in Gemeinschaftshaushalten :
Behinderte haben Anspruch auf vollen Regelsatz

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Laut Bundessozialgericht ist die Neuordnung der Sozialhilfe zum Jahresbeginn 2011 verfassungswidrig.
Laut Bundessozialgericht ist die Neuordnung der Sozialhilfe zum Jahresbeginn 2011 verfassungswidrig.dpa

Behinderten und Pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern steht auch dann der volle Regelsatz zu, wenn sie keinen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leisten können. Eine Kürzung der Leistungen ist laut Bundessozialgericht verfassungswidrig.

Behinderte und Pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger bekommen auch dann den vollen Regelsatz, wenn sie im Haushalt von Freunden oder Angehörigen versorgt werden. Die verbreitete Kürzung der Leistungen auf 80 Prozent ist verfassungswidrig, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 8 SO 14/13, B 8 SO 31/12 und B 8 SO 12/13)

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