Menschengerichtshof : Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder beim Erbrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland abermals wegen der Ungleichbehandlung von unehelich geborenen Kindern im Erbrecht verurteilt. Das Gericht rügte die im deutschen Erbrecht verankerte Stichtagsregelung als diskriminierend.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen einer Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einer Frau Recht, der Ansprüche am Erbe ihres Vaters verwehrt worden waren. In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Klägerin ist davon betroffen. (Beschwerde-Nr. 29762/10)
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