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Immobilie ist wie Notgroschen :
BGH begrenzt Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern

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Wenn die Pflegebedürftigen nicht zahlen können, müssen ihre Kinder ran. Aber auch diese Regel hat Grenzen.
Wenn die Pflegebedürftigen nicht zahlen können, müssen ihre Kinder ran. Aber auch diese Regel hat Grenzen.dpa

Der Bundesgerichtshof hat sich hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht zahlen können. Das Eigenheim dürfe nicht auf das Vermögen der Kinder angerechnet werden.

Eine eigenes Haus oder eine Wohnung gelten nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar, dass „eine angemessen selbst genutzte Immobilie“ in solche Berechnungen nicht einfließt. Sie darf nicht zum Vermögen eines Mannes hinzugezählt werden, der auf Unterhalt seiner pflegebedürftigen Mutter verklagt wurde (Az.: XII ZB 269/12).

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